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Personaladministration

Was ist die Bedeutung von Überzeit?


Überstunden und Überzeit sind zwei verschiedene Begriffe, obwohl sie im Alltag oft verwechselt oder gleichgesetzt werden.

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Überstunden werden geleistet, wenn Arbeitnehmer über die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeiten. Überzeit hingegen liegt vor, wenn Arbeitnehmer mehr als die im Arbeitsgesetz festgelegte Höchstarbeitszeit arbeiten.

Die Voraussetzungen für Überstunden sind in Art. 321c des Obligationenrechts festgelegt. Arbeitnehmer müssen demnach Mehrarbeit leisten, wenn diese betrieblich notwendig und zumutbar ist. Unzumutbar sind Überstunden, die den Arbeitnehmer gesundheitlich überfordern oder ihn an der Erfüllung seiner Familienpflichten hindern.

Überstunden können entweder durch Freizeit von gleicher Dauer oder durch einen Lohnzuschlag von 25 Prozent abgegolten werden. Eine Freizeitregelung ist jedoch nur dann möglich, wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist.

Es ist auch möglich, andere schriftliche Vereinbarungen zu treffen, solange sie schriftlich festgehalten sind. Beispielsweise können Überstunden im schriftlichen Arbeitsvertrag gratis vereinbart werden oder es kann nur ein zeitlicher Ausgleich vorgesehen werden. Eine Entschädigung der Überstunden kann auch in einem nicht unterzeichneten Personalreglement wegbedungen werden, sofern der vom Arbeitnehmer unterschriebene Arbeitsvertrag ausdrücklich auf dieses Reglement verweist.

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit wird in Art. 9 des Arbeitsgesetzes geregelt. Wird diese überschritten, liegt Überzeit vor. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden pro Woche für Angestellte in industriellen Betrieben, Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie Verkaufspersonal bei grossen Detailhändlern. Sie beträgt 50 Stunden für alle übrigen Angestellten.

Überzeit muss mit einem Lohnzuschlag von 25 Prozent entschädigt werden, wenn sie nicht durch Freizeit ausgeglichen wird. Dies gilt jedoch nur für Büropersonal sowie technische und andere Angestellte, einschliesslich Verkaufspersonal in grossen Detailhandelsbetrieben, für Überzeitarbeit, die 60 Stunden im Kalenderjahr übersteigt.

Für höhere leitende Angestellte, die massgeblich an der Unternehmensführung beteiligt sind und eine privilegierte Stellung im Unternehmen haben, gelten die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen des Arbeitsgesetzes sowie die Höchstarbeitszeiten nicht. Überzeit muss in diesen Fällen weder zeitlich noch finanziell kompensiert werden.

Proffix Tipps & Tricks

 

Damit Sie Stunden erfassen können, müssen Sie zuerst die Stundenarten definieren. Mit den Stundenarten können Sie die verschiedenen Stunden unterscheiden. Eine Stundenart definiert, ob Sie Start- und Endzeit oder nur eine Stundenzahl erfassen müssen. Zusätzlich wird die Verbuchung in die Lohnbuchhaltung definiert. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Vorgabezeit anzugeben. Die Stundenarten können über das Modul Hilfstabellen verwaltet werden.

 

In der Zeitverwaltung finden Sie jeweils zusätzlich noch die Registerkarte Hilfstabellen > Hilfstabellen > Zeitverwaltung > Zeitverwaltung.

1.Klicken Sie auf Neu , um einen neuen Eintrag zu erstellen.

2.Oder wählen Sie einen Eintrag in der Tabelle und klicken Sie auf Ändern Ändern_16x16.

3.Das Erfassungsfenster sieht wie folgt aus:

 

Zeit_Stundenarten verwalten

 

4.Ändern Sie den Eintrag wie gewünscht.

5.Klicken Sie auf Ok Bestätigen_16x16, um zu speichern.

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