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Personaladministration

Was bedeuten Familienzulagen (FZ) und wer hat Anspruch darauf?


Familienzulagen (FZ) sind finanzielle Leistungen, die dazu dienen, einen Teil der Kosten auszugleichen, die Eltern durch die Versorgung ihrer Kinder entstehen.

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Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmende und Selbstständige ausserhalb der Landwirtschaft sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen. Für jedes Kind darf nur eine Zulage bezogen werden. Wenn mehrere Personen Anspruch auf Familienzulagen für das gleiche Kind haben, wird die Reihenfolge der Anspruchsberechtigung wie folgt festgelegt: Erstens hat der erwerbstätige Elternteil Vorrang, wenn beide Eltern erwerbstätig sind und mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Wenn beide Eltern nicht im Wohnsitzkanton arbeiten, bezieht derjenige Elternteil die Familienzulagen, der das höhere AHV-pflichtige Einkommen hat. Wenn nur ein Elternteil die elterliche Sorge hat, geht sein Anspruch vor. Wenn die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge haben, aber nicht zusammenleben, hat der Elternteil Vorrang, bei dem das Kind lebt.

Wie hoch sind die Familienzulagen und wer bezahlt die Prämien?

Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) sieht Mindestzulagen von 200 Franken pro Monat für Kinder unter 16 Jahren und 250 Franken pro Monat für Kinder zwischen 16 und 25 Jahren vor. Manche Kantone sehen zudem einmalige Geburts- und Adoptionszulagen vor. Die Kantone können die Zulagen freiwillig erhöhen. Die Prämien für die Familienzulagen werden in den meisten Kantonen von den Arbeitgebern finanziert, während Selbstständige Beiträge an die Familienausgleichskasse zahlen müssen. Nichterwerbstätige zahlen in der Regel keine Beiträge, ausser in einigen Ausnahmefällen, in denen die Kantone die Beiträge übernehmen. Die Beiträge variieren je nach Kanton und Familienausgleichskasse.

 

Proffix Tipps & Tricks

Damit bei der Lohnabrechnung die Beträge für die Kinder- und Ausbildungszulagen richtig ermittelt werden können, müssen diese zuerst erfasst werden. Die Zulagen sind abhängig von der Anzahl der Kinder mit gültigem Datumsbereich pro Zulagenart und des Arbeitsort-Kantons des Mitarbeiters. Deshalb müssen die Zulagen pro Kanton definiert werden. Die Kinderzulagen können über das Modul Hilfstabellen oder direkt aus einem Eingabefeld verwaltet werden.

In der Lohnbuchhaltung finden Sie zusätzlich noch die Registerkarte Hilfstabellen > Hilfstabellen > Lohnbuchhaltung > Kinderzulagen. Zudem finden Sie die Hilfstabelle unter Extras > Definition > Familienzulagen Definition_Kinderzulagen_16x16 als Symbol.

1.Klicken Sie auf Neu , um einen neuen Eintrag zu erstellen.

2.Oder wählen Sie einen Eintrag in der Tabelle und klicken Sie auf Ändern Ändern_16x16.

3.Das Erfassungsfenster sieht wie folgt aus:

Lohn_Familienzulagen_verwalten

4.Definieren Sie den Eintrag wie gewünscht.

5.Klicken Sie auf Ok Bestätigen_16x16, um zu speichern.

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