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Welche Leistungen umfasst die Erwerbsersatzordnung (EO) für Personen, die Dienstpflichten erfüllen?

Geschrieben von Milan Blagojevic | May 19, 2023 3:52:06 PM


Personen, die Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten, sowie Rotkreuzdienst leisten oder an eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungs- und Jungschützenleiterkursen teilnehmen, haben Anspruch auf Entschädigungen aus der Erwerbsersatzordnung (EO).

Die Leistungen umfassen eine Grundentschädigung, Kinderzulagen, Betriebszulagen und Zulagen für Betreuungskosten. Die Gesamtentschädigung (Grundentschädigung und Kinderzulagen) darf das durchschnittliche Erwerbseinkommen vor dem Dienst oder 245 Franken pro Tag nicht überschreiten. Die Höhe der Grundentschädigung variiert je nach Status und beträgt für Rekruten 62 Franken pro Tag, für Durchdiener in Kaderfunktion nach der Grundausbildung mindestens 91 Franken pro Tag und für Erwerbstätige maximal 196 Franken pro Tag. Kinderzulagen von 20 Franken pro Tag und Kind werden für minderjährige oder in Ausbildung stehende Pflege- oder eigene Kinder gewährt. Selbstständig erwerbstätige Personen können eine Betriebszulage von 67 Franken pro Tag erhalten und Zulagen für Betreuungskosten können gewährt werden, wenn regelmässige Betreuungsaufgaben während des Dienstes nicht wahrgenommen werden können. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt über die AHV-Ausgleichskasse, für die Abwicklung ist der Arbeitgeber zuständig.