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Was versteht man unter Erfolgsvergütung?

Geschrieben von Milan Blagojevic | May 23, 2023 12:18:52 PM

Eine leistungsbezogene Bezahlung, auch bekannt als Leistungsprämie, ist eine Form der Vergütung, bei der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend ihrer Leistung oder dem Erreichen bestimmter Ziele bezahlt werden.

Die leistungsbezogene Bezahlung wird in der Regel zusätzlich zu einem monatlichen oder jährlichen Gehalt gezahlt und kann als Gratifikation, Bonus, Anreiz, Gewinnbeteiligung, Prämie, Sonderzulage usw. bezeichnet werden. Im Schweizer Obligationenrecht werden nur Gratifikationen (Art. 322d) sowie Gewinn- und Umsatzbeteiligungen (Art. 322a) ausdrücklich geregelt.


Eine Gratifikation ist eine freiwillige Zahlung, die in der Höhe variieren kann und von Faktoren wie der Leistung, der Geschäftsleistung oder einem nicht widerrufenen Arbeitsvertrag abhängig gemacht werden kann. Wenn ein Arbeitnehmer im Laufe des Jahres ausscheidet, wird die Gratifikation nicht anteilsmässig (pro rata) gezahlt, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart.

Das 13. Monatsgehalt ist keine Gratifikation, da es ein fester Bestandteil des Gehalts ist. Es wird daher auch anteilsmässig geschuldet, wenn ein Arbeitnehmer im Laufe des Jahres ausscheidet. Wenn die Vertragsklauseln unklar sind, z.B. "Der Arbeitnehmer erhält ein 13. Monatsgehalt als Gratifikation", betrachtet das Gericht es als 13. Monatsgehalt.

Eine Gratifikation ist nicht mehr freiwillig, wenn das Recht darauf vertraglich vereinbart ist (sogenannte "unechte Gratifikation"). Ebenso wird eine Gratifikation zu einem Gehaltsbestandteil, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses auch anteilsmässig einfordern können, wenn sie über einen längeren Zeitraum regelmässig und ohne Vorbehalt gezahlt wurde.

Ein Bonus kann sowohl eine freiwillige Zahlung als auch ein Gehaltsbestandteil sein. In der Regel gilt er rechtlich als Gratifikation. Boni können zu einem festen oder variablen Gehaltsbestandteil werden, wenn die Bonussumme festgelegt ist und der Arbeitgeber keinen Ermessensspielraum bei der Festlegung der Zahlungsbedingungen hat, z.B. abhängig vom Erreichen bestimmter Ziele. Ob ein Bonus freiwillig ist oder nicht, hängt vom konkreten Fall oder den Bestimmungen im Arbeitsvertrag ab.

Das Schweizer Bundesgericht hat ein weiteres Kriterium entwickelt, um zwischen einer freiwilligen Gratifikation und einem Gehaltsbestandteil zu unterscheiden: die Frage der "Zusätzlichkeit". Diese Regel besagt, dass ein Bonus nur dann als freiwillig angesehen werden kann, wenn er im Verhältnis zum Gehalt als sekundär erscheint. Selbst ein kleiner Bonus kann daher insbesondere bei niedrigem Einkommen als Gehaltsbestandteil umklassifiziert werden.