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Was versteht man unter der Arbeitszeit?

Geschrieben von Milan Blagojevic | May 22, 2023 12:32:38 PM

Der Begriff "Arbeitszeit" im Sinne des Arbeitsgesetzes bezieht sich auf die Zeit, während der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen müssen.

Dies umfasst nicht nur die eigentliche Arbeit, sondern auch Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten sowie Schulungen oder Meetings am normalerweise freien Nachmittag. Wenn aus zwingenden Gründen eine bestimmte Arbeitskleidung erforderlich ist und diese erst am Arbeitsplatz angezogen werden darf, gilt auch die Umkleidezeit als Arbeitszeit. Firmenanlässe gelten dann als Arbeitszeit, wenn die Teilnahme obligatorisch ist. Der normale Arbeitsweg ist nicht Teil der Arbeitszeit, aber wenn eine Mitarbeiterin auswärts arbeitet und dadurch einen längeren Arbeitsweg hat, gilt die Differenz zur normalen Wegzeit als Arbeitszeit. Der Pikettdienst ist ein Sonderfall, bei dem Arbeitnehmende neben der normalen Arbeitszeit für allfällige Arbeitseinsätze bereitstehen. Wenn der Pikettdienst im Betrieb geleistet wird, stellt die gesamte Pikettzeit Arbeitszeit dar. Wenn der Pikettdienst ausserhalb des Betriebs geleistet wird, wird nur die Zeit als Arbeitszeit angerechnet, während der die Arbeitnehmerin tatsächlich zur Arbeit herangezogen wird. Die Dauer der Arbeitszeit ist Teil der vertraglichen Abmachung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin. In der Schweiz sind bei einem Vollzeitpensum 40 bis 43 Arbeitsstunden pro Woche üblich, und Überstunden werden entsprechend kompensiert.